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20.05.2021

Welche Aufgaben haben die Ausschüsse?

Nicht alle kommunalen Angelegenheiten können in der Stadtverordnetenversammlung ausführlich beraten werden, da dies zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Außerdem brauchen die Stadtverordneten für viele Entscheidungen den Rat von Sachverständigen, die sich in den einzelnen Angelegenheiten richtig gut auskennen. Daher ist es wichtig, dass vorbereitende Beratungen stattfinden. Diese Vorarbeit geschieht in den Ausschüssen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordneten zusammensetzen. In der Besetzung der Ausschüsse soll sich die Zusammensetzung der Stadtverordneten nach Mehrheitsverhältnissen widerspiegeln. Außerdem sind in den Ausschusssitzungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung anwesend. Des Weiteren können zu den Ausschusssitzungen Expertinnen und Experten eingeladen werden, um mit ihrem Sachverstand die Beratungen zu unterstützen. Die meisten Ausschüsse tagen öffentlich. Die Stadtverordneten können entscheiden, dass Ausschüsse abschließend zuständig sind, das heißt, dass ihre Entscheidung zu einem Thema – ohne nochmaligen Beschluss der Stadtverordneten – bereits verbindlich sind und von der Verwaltung umgesetzt werden müssen. In der Bildung der Ausschüsse sind die Stadtverordneten frei. Nur ein Haupt und Finanzausschuss muss gebildet werden. Welche Entscheidungen bereits in den Ausschüssen gefällt werden können, legt die Stadt in der Hauptsatzung der Kommune fest. Hier steht auch, welche Entscheidungen die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister allein treffen darf, ohne die Stadtverordneten einzubeziehen. Meist richtet sich das nach dem finanziellen Volumen der Entscheidung. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Haupt und Finanzausschuss können die Stadtverordneten so viele Ausschüsse einsetzen, wie es ihr sinnvoll erscheint. Ausschüsse können auch nur zeitweilig eingesetzt werden. Zu bestimmten Themen können die Stadtverordneten auch Sachverständigen, Vertreterinnen und Vertretern von Jugendinitiativen und Vertreterinnen und Vertretern von Beiräten und Kommissionen Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht in der Stadtverordnetenversammlung oder den Ausschüssen einräumen.

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